Medieninformation. Kiel, 30. August2021
Die Sparkasse-Finanzgruppe spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass Kartenzahlungssysteme ab 2023 an E-Ladesäulen verpflichtend werden.
Zur aktuellen Diskussion der Ladesäulenverordnung (LSV) über den verpflichtenden Einbau von Kartenlesegeräten in E-Ladesäulen stellt Oliver Stolz, Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, fest:
„Das Tanken von Strom an den E-Ladesäulen muss in der gleichen, bewährten Weise bezahlt werden können, wie es an konventionellen Tankstellen seit langem Standard ist. Dies sehen wir als verbindliche Voraussetzung an, um eine breite Akzeptanz in der E-Mobilität zu erreichen. Web-basierte Zahlungssysteme allein, die auf Apps in Verbindung mit QR- oder Balkenstrich-Codes setzen, schaffen hingegen unnötige Hürden und reichen daher als Mindestanforderung für die Bezahlung nicht aus. Diese Systeme können allenfalls als zusätzlicher Service dienen.
Die verpflichtende Ausstattung von E-Ladesäulen mit Kartenzahlungsgeräten kostet dabei wenig im Verhältnis zum umständlichen Registrieren bei Bezahlsystemen verschiedenster Anbieter. Kartenzahlungsgeräte für E-Ladesäulen sind bereits zu Preisen ab 200 Euro realisierbar.
Wir wissen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher an E-Ladesäulen mit der Karte zahlen wollen, denn die Kartenzahlung ist transparent, bequem und sicher. Die Kreditwirtschaft, Ladesäulenhersteller, Handel, Mobilität – alle unterstützen den vorliegenden Entwurf der Ladesäulenverordnung. Es ist wichtig, dass der Bundesrat die LSVO in der vom Bundeskabinett und Bundestag verabschiedeten Fassung mit der verbindlichen Kartenakzeptanz an allen E-Ladesäulen annimmt.“